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   OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13   

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https://dejure.org/2014,15890
OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13 (https://dejure.org/2014,15890)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 2 A 58/13 (https://dejure.org/2014,15890)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 2 A 58/13 (https://dejure.org/2014,15890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG § 14
    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung staatlicher Finanzhilfe für eine in freier Trägerschaft betriebene Berufsschule und berufsbildende Förderschule; Erweiterung des Bildungsangebots und Aufnahme des Unterrichts in einem weiteren Ausbildungsberuf; Aufnahme der Ausbildung zum Beruf des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung staatlicher Finanzhilfe für eine in freier Trägerschaft betriebene Berufsschule und berufsbildende Förderschule; Erweiterung des Bildungsangebots und Aufnahme des Unterrichts in einem weiteren Ausbildungsberuf; Aufnahme der Ausbildung zum Beruf des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer neu gegründeten Schule nicht von vornherein absehbar ist, ob sie auf Dauer Bestand haben wird, das heißt den vorhandenen Schulen Schüler abgewinnen und sich pädagogisch bewähren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 117 ff; SächsVerfGH, Urt. v. 28. August 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 157 ff.).

    Ob es ihr gelingt, sich in diesem Umfeld zu bewähren, darf der Gesetzgeber eine Zeitlang abwarten, ehe er zur ständigen Förderung übergeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09

    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13
    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7 Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13
    Unter Bildungsgang in diesem Sinne ist sonach die besondere fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot zu verstehen, die sich im Allgemeinen - aber nicht zwingend - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (so auch zum niedersächsischen Schulrecht, NdsOVG, Urt. v. 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 47, 48).
  • OVG Sachsen, 17.04.2012 - 2 C 24/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13
    Insoweit verweist der Beklagte auf das Urteil des Senats vom 17. April 2012 - 2 C 24/10 - (juris).
  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19

    Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl privatschulrechtlicher/schulfinanzierungsrechtlicher Verfahren bekannt ist, betreiben Träger privater Ersatzschulen oftmals mehrere unterschiedliche berufsbildende Schulen oder berufsbildende Schulen mit verschiedenen Bildungsgängen, auch nach Art eines Campus an einem Standort (Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 - Urt. v. 1. Juli 2020 - 2 A 479/18 - Urt. v. 12. August 2016 - 2 A 646/13 - Urt. v. 3. November 2014 - 2 A 571/13 - und Urt. v. 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21

    Schriftliche Ermahnung; Ermessen

    Das Verwaltungsgericht habe sich mit den Urteilen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2014 ( 2 A 57/13 und 2 A 58/13) und 3. November 2014 ( 2 A 571/13) nicht auseinandergesetzt und daher die Parallelen zum Streitfall übersehen.
  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18

    Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier

    Das Verwaltungsgericht habe sich mit den Urteilen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2014 (2 A 57/13 und 2 A 58/13) und 3. November 2014 (2 A 571/13) nicht auseinandergesetzt und daher die Parallelen zum Streitfall übersehen.
  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15

    Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene

    Bezugspunkt hierfür sei, so das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, die Ersatzschule des Klägers, wie sie in mehreren Schritten als organisatorische Einheit von Grund- und Mittelschule genehmigt worden sei.
  • OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13

    Zum Anspruch auf Erstattung von Schulgeld bei Verzicht aus sozialen Gründen

    Zudem ist Anknüpfungspunkt für die Wartefrist die jeweilige Ersatzschule, nicht aber die in dieser Schule unterrichteten Schüler (vgl. Senatsurt. v. 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, juris Rn. 22).
  • VG Leipzig, 07.05.2014 - 4 K 1108/11

    Ansprüche einer Berufsfachschule in freier Trägerschaft auf Ausgleichsleistungen

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 15.4.2014 (- 2 A 57/13 -, - 2 A 58/13 - und - 2 A 571/13 -) zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bei der Einrichtung eines neuen Bildungsgangs an einer existierenden Ersatzschule nicht nochmals eine Wartefrist zu laufen beginnt, beruht dies auf der ab dem 1.8.2007 geltenden Rechtslage.
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